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Effektivzins-Rechner

Mit dem Effektivzinsrechner ermitteln Sie den Effektivzins oder effektiven Jahreszins eines Kredits. Neben dem vereinbarten Kreditzins werden dabei auch andere Kosten berücksichtigt, sodass das Ergebnis der Zinssatz ist, den Sie letztendlich bezahlen müssen.

Auszahlungsdatum
Darlehensbetrag Euro
Zusätzliche Gebühren und Entgelte
1.) Kosten, die im Effektivzins laut PAngV enthalten sind.
Disagio %
Bearbeitungsgebühr
2.) Kosten, die im Effektivzins laut PAngV nicht berücksichtigt sind.
Trotzdem berücksichtigen?
Schätzkosten
 
Summe der Bereitstellungszinsen
 Euro
sonstige pauschalen Entgelte
 Euro
Auszahlung % oder Euro
Sollzins % p.a.
Tilgung Tilgung des Darlehens in einem Betrag in % p.a. oder
Euro Ratenhöhe oder
Monate Laufzeit Jahren Monaten
Ratenzahlung
Vorschüssigkeit der Zahlung Tage
Sollzinsbindung Jahre Monate
Soll der Effektivzins über die Zinsbindungsdauer hinaus bis zum Ende der Finanzierungszeit berechnet werden?
Zinssatz nach Ende der Zinsbindung?
Grundschuldkosten für
Effektivzins und Rate
Quelle: FMH X
Realisierung: ALF AG

Je nach Angebot werden auch Darlehen mit geringerer Auszahlung (wegen Disagio oder Bearbeitungsgebühr) vereinbart. Wer andere Kreditnebenkosten in der Effektivzinsberechnung berücksichtigen möchte, kann dies durch Reduzierung des Auszahlungsprozentsatzes oder des Auszahlungsbetrages machen. Laut PAngV muß aber nur die Bearbeitungsgebühr in der Effektivzinsberechnung berücksichtigt werden. Die reduzierte Auszahlung wird hier immer auf die Dauer der Sollzinsbindung verteilt.

Statt der Tilgung in Prozent, können Sie auch die Höhe der Ratenzahlung verwenden. Sollten Sie die Rate aber so klein wählen, dass keine Tilgung von 1% erreicht wird, wird die Rate entsprechend angehoben.

Sie können auch die Laufzeit des Kredites bis zur kompletten Tilgung vorgeben. Dabei wird unterstellt, dass der angegebene Sollzinssatz während der gesamten Kreditlaufzeit gültig ist.

Einige Banken wollen die Raten z.B. am Monatsanfang haben und verbuchen die Leistungen erst am Monatsende. In diesem Fall hätte man 30 Tage Vorschüssigkeit. Die Rate musste 30 Tage vor Gutschrift gezahlt werden. Diese vorschüssige oder vorfällige Zahlung erhöht den Effektivzins. Ganz wenige Banken, aber einige Versicherungen, erwarten die Ratenzahlung am Anfang des Quartals und schreiben die Zins- und Tilgungsleistung erst 90 Tage später (Quartalsende) dem Darlehenskonto gut.
Die meisten Banken verbuchen die gezahlten Zins- und Tilgungsleistungen sofort auf dem Konto. Sie haben keine Vorschüssigkeit bei der Ratenzahlung. In diesem Fall heißt es bei der Vorschüssigkeit: 0 Tage.

Wenn Sie die anfallenden Bereitstellungszinsen berechnen wollen, ist immer ein Auszahlplan notwendig, der aber bei Bauvorhaben selten verbindlich sein wird.

Dies könnten zum Beispiel die Kosten für eine Restschuldversicherung sein oder andere Entgelte, die den Kredit verteuern.

In die Effektivzinsberechnung nach Preisangaben-Verordnung (PAngV) fließen neben der jeweiligen Ratenzahlung und -verrechnung auch Grundschuldkosten mit ein. Eine Ratenzahlung oder Zins- und Tilgungsverrechnung, die nur halbjährlich oder jährlich erfolgt, kann bei dieser Effektivzinsberechnung nicht berücksichtigt werden. Sie wird auch fast nie angewandt.

Die meisten Darlehensverträge unterstellen nach dem Ende der Sollzinsbindung, dass mit dem gleichen Sollzins weiter gerechnet wird. Dies ist extrem unrealistisch, aber der Gesetzgeber erlaubt es. Hier können Sie den von Ihnen vermuteten Sollzins eintragen.

In die Effektivzinsberechnung nach Preisangaben-Verordnung (PAngV) fließen neben der jeweiligen Ratenzahlung und -verrechnung auch Grundschuldkosten mit ein. Eine Ratenzahlung oder Zins- und Tilgungsverrechnung, die nur halbjährlich oder jährlich erfolgt, kann bei dieser Effektivzinsberechnung nicht berücksichtigt werden. Sie wird auch fast nie angewandt.

Statt der Tilgung in Prozent, können Sie auch die Höhe der Ratenzahlung verwenden. Sollten Sie die Rate aber so klein wählen, dass die Ratenhöhe zur Zinszahlung nicht ausreicht, wird die Rate auf die Zinshöhe angehoben.

Die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie sieht vor, dass in Zukunft auch die Kosten für die Grundschuldeintragung im Effektivzins mit berücksichtigt werden. Daher haben wir dies schon einmal vorgesehen, damit Sie den künftigen Unterschied sehen, ohne dass es Auswirkung auf die tatsächlichen Kosten hat.

Es werden laut Gesetzgeber nur die Grundbuchkosten für die Grundschuldeintragung berücksichtigt, nicht die meist anfallenden Notarkosten für diesen Vorgang.

Der von Ihnen gewählte Sollzinssatz ab dem Ende der Zinsbindung ist niedriger als der ursprüngliche Sollzinssatz. Diese Annahme darf laut Gesetzgeber gemäß Preisangabenverordnung (PAngV) Anlage zu §6, Satz 2 j) und Satz 2 k) nicht in die Effektivzinsberechnung einfließen. Der Tilgungsverlauf basiert allerdings auf dem Sollzins und somit auf Ihrer gewünschten Eingabe.

Funktionsweise des Effektivzins-Rechners

Zu Beginn können Sie zwischen zwei verschiedenen Arten von Krediten wählen, dem Annuitätendarlehen und dem endfälligen Darlehen. Bei den meisten Krediten handelt es sich heutzutage um ein Annuitätendarlehen mit fester Rate innerhalb der Zinsbindung. Bei einem endfälligen Darlehen wird in aller Regel ein Tilgungsersatz, beispielsweise eine Kapitallebensversicherung oder ein Bausparvertrag, vereinbart, der an die Bank abgetreten wird. Am Ende der Laufzeit wird das Angesparte dann zum Zurückzahlen des Darlehens verwendet.

Wenn es sich um ein Annuitätendarlehen handelt, geben Sie zunächst das Auszahlungsdatum und den Darlehensbetrag an. Wenn zusätzliche Gebühren und Entgelte anfallen, können Sie diese ebenfalls eintragen. Öffnen Sie dazu einfach das Eingabefeld, indem Sie im Drop-Down-Menü die Option „Ja“ auswählen. Falls bei Ihrem Darlehen ein Disagio, also ein Abschlag auf den Nennwert, vereinbart worden ist, können Sie diesen an dieser Stelle in Prozent angeben. Auch eine eventuelle Bearbeitungsgebühr können Sie entweder in Prozent vom Darlehen oder als Euro-Betrag eintragen.

Einige Kosten, die bei der Aufnahme eines Kredites auf Sie zukommen, werden laut Preisangabenverordnung (PAngV) nicht im Effektivzins berücksichtigt. Bei diesen Kosten können Sie individuell auswählen, ob diese trotzdem in Ihre Berechnungen einfließen sollen oder nicht. Wählen Sie dafür einfach zwischen den Optionen „Ja“ oder „Nein“ am rechten Rand. Zu diesen Kosten zählen beispielsweise die Schätzkosten. Diese können Sie in Prozent von Darlehen oder als Euro-Betrag angeben. Auch die Summe der Bereitstellungszinsen sowie sonstige pauschale Entgelte können bei der Berechnung miteingerechnet werden, obwohl sie gesetzlich nicht im Effektivzins berücksichtigt werden. Geben Sie dafür einfach die Summe in Euro in das entsprechende Feld ein.

Als nächstes geben Sie bitte den Sollzins in Prozent p.a. an. Die Tilgung können Sie sowohl in Prozent als auch in Euro Ratenhöhe oder in Monaten Laufzeit angeben. Sie können auswählen, ob Ihre Ratenzahlung monatlich oder vierteljährlich erfolgt und ob Ihr Darlehen eine Vorschüssigkeit vorsieht. Von Vorschüssigkeit spricht man, wenn eine Bank die Raten beispielsweise schon am Monatsanfang erwartet, die Gutschrift aber erst am Monatsende erfolgt. Eine solche Vorschüssigkeit von 30 Tagen würde den Effektivzins erhöhen.

Für die Berechnung ist auch die Dauer der Sollzinsbindung wichtig. Bitte geben Sie diese in Jahren und Monaten an. Wenn der Effektivzins über die Zinsbindungsdauer hinaus bis zum Ende der Finanzierungszeit berechnet werden soll, können Sie dies an dieser Stelle angeben. Bei manchen Darlehen ändert sich der Zinssatz nach Ende der Zinsbindung. Wählen Sie im Drop-Down-Menü aus, ob der Zins gleichbleibt oder ein neuer Zins berücksichtigt werden muss. Beim Erwerb einer Immobilie fallen immer auch Grundschuldkosten und Notarkosten an. Auch diese werden in die Berechnungen des Effektivzinses miteinbezogen, und können stark variieren, abhängig davon, ob es sich um eine Neueintragung oder eine Abtretung handelt. Um diese Kosten individuell zu ermitteln, können Sie unseren Grundbuchrechner nutzen. Wählen Sie das entsprechende aus und klicken Sie auf „Berechnen“, um Ihre Ergebnisse zu sehen.

Wenn es sich bei Ihrem Kredit um ein endfälliges Darlehen handelt, ist die Funktionsweise des Effektivzinsrechners weitgehend gleich. Nur bei der Tilgung muss in diesem Fall eine andere Angabe gemacht werden. An diese Stelle müssen Sie nur angeben, in wie vielen Jahren die Tilgung des Darlehens erfolgen soll.

Der Effektivzins – der Zinssatz, den ein Kreditnehmer bezahlen muss

Effektivzinsrechner

Der Zinssatz, der bei Kreditangeboten angegeben wird, entspricht oftmals nicht den Zinsen, die der Kreditnehmer schlussendlich zahlen muss. Wenn der formelle Kreditzins angegeben ist, sind weitere Kosten, die auf den Kreditnehmer zukommen, nicht berücksichtigt. Um zu berechnen, mit welchen Kosten man wirklich rechnen muss, und um verschiedene Angebote vergleichen zu können, eignet sich der effektive Jahreszins am besten. Der Effektivzins zeigt die Gesamtbelastung auf und ist damit aussagekräftiger als der Sollzins oder der Nominalzins. Er hängt unter anderem davon ab, wie hoch der von der Europäischen Zentralbank vorgegebene Leitzins ist.

Wenn Sie sich weiter zum Thema Kredit und Darlehen informieren möchten, finden Sie hier unseren Forward-Darlehen-Vergleich und Hypothekendarlehenvergleich sowie den Ratenkreditvergleich.

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